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   VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86   

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https://dejure.org/1990,9344
VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86 (https://dejure.org/1990,9344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.09.1990 - 5 UE 479/86 (https://dejure.org/1990,9344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. September 1990 - 5 UE 479/86 (https://dejure.org/1990,9344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fertigstellungsbeschluß bei Erhebung von Straßenbeiträgen - Zeitpunkt der Beitragsentstehung - Bauprogramm bei Straßenbeitragsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86
    Soweit § 11 Abs. 9 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG HE) die förmliche Feststellung der Fertigstellung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme sowie die öffentliche Bekanntmachung dieser Feststellung vorschreibt, bedeutet das nicht, daß im Falle einer der tatsächlichen Fertigstellung zeitlich nachfolgenden Feststellung der Fertigstellung (Fertigstellungserklärung) die Beitragspflicht erst im Zeitpunkt dieser Feststellung und ihrer öffentlichen Bekanntmachung entstünde; die Beitragspflicht entsteht vielmehr auch in diesem Fall gemäß § 11 Abs. 9 S 1 KAG HE im Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Baumaßnahme (im Anschluß an Senatsurteile vom 31.05.1979 - V OE 18/78 - HSGZ 1980, 61, und vom 20.09.1979 - V OE 78/76 - HSGZ 1981, 99).

    Auch in diesem Fall entsteht vielmehr die Beitragspflicht (bereits) im Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1979 - V OE 18/78 - HSGZ 1980, 61, und vom 20. September 1979 - V OE 78/76 - HSGZ 1981, 99).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Straßenbeitragsrecht die Beitragspflicht - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht auch n a c h Verwirklichung des potentiellen Beitragstatbestandes im Zeitpunkt des späteren Inkrafttretens einer gültigen Beitragssatzung entstehen (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - V OE 18/78 - HSGZ 1980, 61).

  • VGH Hessen, 10.10.1984 - V OE 101/82
    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86
    Die Ungültigkeit von Einzelbestimmungen - so des § 3 Abs. 2 der Straßenbeitragssatzung, soweit er die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zweck gemeinsamer Aufwandsermittlung und Abrechnung zuläßt, was durch § 11 KAG nicht gedeckt ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 - V OE 101/82 - NVwZ 1985, 365 = GemHH 1986, 18) - vermag die Gültigkeit der Satzung insgesamt und damit deren Eignung als Rechtsgrundlage für die streitige Beitragserhebung nicht in Frage zu stellen.
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist mit dem Begriffspaar "Um- und Ausbau" in § 11 Abs. 3 KAG nichts anderes gemeint als mit den in § 11 Abs. 1 KAG genannten Beitragstatbeständen der Erneuerung und der Erweiterung (in diesem Sinne erstmals: Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22).
  • VGH Hessen, 13.02.2003 - 5 UZ 35/03

    Wirksame Satzung im Beitragsentstehungszeitpunkt; Eckgrundstücksermäßigung -

    Ob eine Um- oder Ausbaumaßnahme bereits fertiggestellt worden ist, bemisst sich nach dem dieser Maßnahme zugrunde liegenden Ausbauprogramm der Kommune (vgl. Urteil vom 12. September 1990 - 5 UE 479/86 -, HSGZ 1991, 263).
  • VGH Hessen, 12.12.2016 - 5 B 2341/16

    Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag

    Die Beitragspflicht entstand vielmehr auch nach der vorhergehenden Gesetzesfassung in § 11 Abs. 9 Satz 1 Hess KAG alte Fassung bereits im Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Baumaßnahme (vgl. Urteile des Senats vom 28. September 1995 - 5 UE 1173/93 -, HSGZ 1996, 128, und vom 12. September 1990 - 5 UE 479/86 -, HSGZ 1991, 262, beide auch juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10

    Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch

    Dies ist regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung - die hier vom 06.11.2009 datiert - der Fall (Hess. VGH, Urteil vom 12.09.1990 - 5 UE 479/86 -, juris; Driehaus aaO, Rdnr. 6ff).
  • VG Darmstadt, 14.06.2006 - 4 E 2602/03

    Kanalbeitrags

    In einer späteren Entscheidung formuliert der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass der Fertigstellungsbeschluss "erforderlich" sei (vgl. Urteil vom 12.9.1990, Az: 5 UE 479/86, HSGZ 1991, 262, 263).
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